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Preise und Konditionen

Preisblätter zum Download

Aktuell:

Preise ab 01.01.2024 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 07 vom 15.02.2024)
Preisblatt Friedland, Rosdorf und Neu-Eichenberg
Kosten und Konditionen Standrohrvermietung

Archiv

Preisliste Friedland v. 15.12.2022
Preisblatt Neu-Eichenberg v. 15.12.2022
Preisblatt Rosdorf v. 15.12.2022
Peisblatt Friedland v. 21.07.2022
Preisblatt Neu-Eichenberg v. 21.07.2022
Preisblatt Rosdorf v. 21.07.2022
Preisblatt Friedland v. 16.12.2021
Preisblatt Neu-Eichenberg v. 16.12.2021
Preisblatt Rosdorf v. 16.12.2021
Preisblatt Friedland v. 17.12.2020
Preisblatt Neu-Eichenberg v. 17.12.2020
Preisblatt Rosdorf v. 17.12.2020
Preisblatt Friedland v. 12.12.2019
Preisblatt Neu-Eichenberg v. 12.12.2019
Preisblatt Rosdorf v. 12.12.2019
Preisblatt Friedland v. 13.12.2018
Preisblatt Neu-Eichenberg v. 13.12.2018
Preisblatt Rosdorf  v. 13.12.2018
Preisblatt Friedland ab 19.07.2018
Preisblatt Neu-Eichenberg ab 19.07.2018 
Preisblatt Rosdorf ab 19.07.2018
Preisblatt Friedland 2018
Preisblatt Neu-Eichenberg 2018
Preisblatt Rosdorf 2018
Preisblatt Friedland 2017
Preisblatt Neu-Eichenberg 2017
Preisblatt Rosdorf 2017
Preisblatt Friedland 2016
Preisblatt Neu-Eichenberg 2016
Preisblatt Rosdorf 2016
Preisblatt Friedland 2015
Preisblatt Neu-Eichenberg 2015
Preisblatt Rosdorf 2015
Preisblatt Friedland und Rosdorf 2014
Preisblatt Friedland und Rosdorf 2013
Preisblatt Friedland und Rosdorf bis Dez. 2012

Informationen für Grundstückseigentümer und Bürger zur Einführung des getrennten Abwasserbeitrags

Die Kommunen in Hessen betreiben in der Regel ein Kanalnetz, mit dem das Abwasser, bestehend aus Schmutz- und Regenwasser, abgeleitet und gereinigt wird. Schmutzwasser fällt für den Gebrauch von Frischwasser an. Die Menge richtet sich deshalb nach dem Frischwasserverbrauch. Das Schmutzwasser verursacht Kosten bei der Entwässerung, in der Kanalisation und der Reinigung in der Kläranlage. Regenwasser fließt von überbauten und versiegelten Flächen ab. Die Menge richtet sich nach dem Niederschlag, der auf diese Flächen fällt und über die Kanalisation abgeleitet wird. Das Regenwasser verursacht Kosten durch die Entwässerung in großen Kanalquerschnitten, die Regenwasser-Entlastungsanlagen und die Regenwasserbehandlung.

Rechtliche Grundlagen

Bisher wurde der Abwasserbeitrag ausschließlich nach dem Verbrauch von Frischwasser berechnet (Frischwassermaßstab). Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Regenwassers erfolgte nicht, die Kosten für die Beseitigung des Regenwassers wurden über die einheitlichen Abwasserbeiträge mitfinanziert.

Mit dem Urteil vom 02. Sept. 2009 (Az: 5A633/08) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden, dass die bisherige Erhebung der Abwasserbeitrage ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab rechtswidrig ist. In der Begründung führt das Gericht aus, dass sich der Abwasserbeitrag aus den beiden Beitragsanteilen für das Schmutzwasser und das Regenwasser zusammensetzt. Der Frischwasserbezug ist als Indikator für die Menge des eingeleiteten Regenwassers ungeeignet. Aufgrund der Menge des Frischwasserbezuges kann kein Rückschluss auf die Menge des eingeleiteten Regenwassers erfolgen. Denn die Menge des bezogenen Frischwassers ist von der Nutzung des Grundstücks (z. B. nach der Zahl der Bewohner) abhängig, während die Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassers von den vorhandenen befestigten Flächen auf dem Grundstück abhängig ist.

Neuer Verteilungsmaßstab

Aufgrund dieses Urteils sind nun die Kommunen sowie die Wasserverbände in Hessen verpflichtet, statt des bisherigen einheitlichen Abwasserbeitrags eine Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasserbeitrag (= gesplitteter Abwasserbeitrag) mit unterschiedlichen Beitragsmaßstäben einzuführen. Es wird also kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Vielmehr wird der bisherige Abwasserbeitrag in zwei Bestandteile aufgeteilt, um eine nach Meinung der Gerichte verursachergerechte Umverteilung der Kosten zu erlangen.

Hier finden Sie weitere Infos zum Gebührensplitting und zur Berechnung.

Information zu den Veränderungen der Trinkwasser- und Abwasser­ent­gelte in den Gemeindegebieten Friedland und Rosdorf zum 01.01.2015

Text als PDF

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Leine-Süd hat in ihrer Sitzung am 29.10.2014 eine Veränderung der Trinkwasser- und Abwasserentgelte beschlossen. (siehe Preisblatt) Erstmalig wird ein Schmutzwassergrundentgelt eingeführt. Es bemisst sich nach der Größe des Wasserzählers und beträgt für einen Standardwasserzähler Qn 2,5 jährlich 36,00 €. Die Einführung greift den Gedanken auf, dass die Infrastruktur für jeden Nutzer vorgehalten werden muss und aufgrund des demographischen Wandels immer weniger Bürgerinnen und Bürger die Kosten der notwendigen Investitionen tragen müssen.

Durch die Einführung des Grundentgeltes sinkt das Schmutzwasserentgelt in der Gemeinde Rosdorf um 0,28 €/m³ auf 2,12 €/m³. In der Gemeinde Friedland bleibt das Entgelt unverändert bei 2,37 €/m³, da hier noch Verluste aus Vorjahren bestehen.

Auch beim Trinkwasser hat der Verbandsausschuss ein einheitliches Grundentgelt je Standardwasserzähler Qn 2,5 von 36,00 €/netto (38,52 €/brutto) beschlossen. Somit steigt das Grundentgelt netto in der Gemeinde Rosdorf von 30,72 € um 5,28 € und in der Gemeinde Friedland von 12,24 € um 23,76 € jährlich.

Gleichzeitig wird das Trinkwasserentgelt in Rosdorf um 0,03 €/m³ auf 1,61 €/m³ angehoben und in Friedland um 0,14 €/m³ auf 1,55 €/m³ gesenkt. Mit dieser Anpassung hat die Verbandsversammlung die Empfehlung der Räte der Gemeinden Friedland und Rosdorf bestätigt.

Der Wasserverband Leine-Süd ist ein öffentlich-rechtliches Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Investitionen der letzten Jahre ziehen Zinsen und Abschreibungen noch langfristig nach sich. Diese Investitionen in die Infrastruktur sind aber zwingend notwendig, um die Abwasserentsorgung auch für die nachfolgenden Generationen sicher zu stellen, die Umwelt zu schonen und über Jahrzehnte der Bevölkerung einwandfreies Trinkwasser liefern zu können.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Wurst gern unter 05504 93776-50 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wasserverband Leine-Süd