Trinkwasserwerte
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 159, ausgegeben zu Bonn am 23.06.2023 (zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20.06.2023)
Die Untersuchungsergebnisse der akkreditierten Labore sind den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung gegenübergestellt. Das untersuchte Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z.B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität, oder durch Reaktion in den Versorgungsleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden.
Bis zu Ihrem Wasseranschluss (erste Hauptabsperrvorrichtung auf Ihrem Grundstück) garantieren wir als Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers. Die Hausinstallation und der Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude fallen in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers.
Für die Werkstoffauswahl der Hausinstallation muss der Rat eines Fachinstallateurs eingeholt werden.
Informationen über die Beschaffenheit des Trinkwassers gemäß der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023
- Versorgungsgebiet Deiderode, Hermannrode, Mollenfelde und Neuenrode
- Versorgungsgebiet Reiffenhausen und Niedergandern
- Versorgungsgebiet Tiefenbrunn, Volkerode, Sieboldshausen, Settmarshausen, Rosdorf, Obernjesa, Mengershausen, Lemshausen, Klein Wiershausen, Dramfeld und Klein Schneen
- Versorgungsgebiet Atzenhausen, Dahlenrode und Barlissen
- Versorgungsgebiet Friedland, Groß Schneen, Reckershausen, Elkershausen, Ballenhausen, Stockhausen, Marzhausen und Niedernjesa
- Versorgungsgebiet Ludolfshausen und Lichtenhagen
- Versorgungsgebiet Berge, Hebenshausen, Neu Eichenberg-Dorf und Neu Eichenberg-Bahnhof
