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Allgemeine Fragen zu Blei im Trinkwasser

Welche Gebäude können betroffen sein?

Bleileitungen wurden teilweise bis in die Mitte der 70er Jahre in Deutschland verbaut. Danach sollten sie aufgrund ihrer Einstufung als gesundheitlich bedenklich für neue Trinkwasserleitungen nicht mehr verwendet werden.

Sind Bleileitungen ab jetzt verboten?

Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht, jedoch lässt sich der neue Grenzwert nur einhalten, wenn das Trinkwasser vorher keine Bleirohre durchströmt hat. Somit kommt der neue Grenzwert einem Verbot von Bleileitungen gleich.

Wie ist der Grenzwert für Blei?

Ab dem 1. Dezember 2013 gilt EU-weit für Blei ein Grenzwert von 0,010 mg/l (entspricht 10 µg/l). Dieser Wert wird seit 1990 von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfohlen. Er ersetzt nach einer 10 jährigen Übergangszeit den alten Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 0,025 mg/l (25 µg/l).

Wie kann festgestellt werden, ob die Leitung aus Blei ist?

Hauseigentümer:

Einsicht in die Unterlagen vom Hausbau. Im Keller liegen Wasserleitungen i. d. R. frei: Klopftest, kein metallischer Klang Bleileitungen sind silbergrau Bleileitungen sind weich und lassen sich mit einer Münze einritzen Bleileitungen sind biegsam und darum teilweise in geschwungenen Linien verlegt Lassen Sie sich bei der Kontrolle der Leitungen ggf. von einem Installateur begleiten.

Mieter:

Hauseigentümer, Hausverwalter, Hausmeister fragen. Ab dem 1.12.2013 besteht seitens des Eigentümers eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter wenn Bleileitungen vorhanden sind. Zusätzlich können Sie den Bleigehalt im Trinkwasser durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle bestimmen lassen. Welche Untersuchungsstellen bei Ihnen in der Nähe sind, können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt oder dem NLGA erfragen. Informieren Sie sich auch über das für Risikogruppen (Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, Schwangeren oder Stillenden Frauen) kostenfreie Blei-Screening des NLGAs.

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