Allgemeinverfügung Landkreis Göttingen: Beschränkung der Wasserentnahme aus Gewässern
Der Landkreis Göttingen hat mit seiner Allgemeinverfügung vom 30.07.2026 die Wasserentnahme u.a. aus Fließgewässern untersagt und die Beregnung von Grünflächen tageszeitlich eingeschränkt.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30.09.2026.
Die Versorgung mit Trinkwasser ist von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.
Im Sinne des nachhaltigen Umgangs mit dem für uns -und die uns folgenden Generationen- unverzichtbaren Lebensmittels Trinkwasser, bitten auch wir Sie, analog dem Hinweis in der Allgemeinverfügung, um sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.
Den vollständigen Text der im Amtsblatt Nr. 35 vom 30.07.2026 veröffentlichen Allgemeinverfügung können Sie sich mit folgendem Link herunterladen.
- AllgemeinverfügungAmtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 35 vom 30.07.2026
